AGB BiBu

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Bilanzbuchhaltung

Präambel

Der selbständige Bilanzbuchhalter (in der Folge „BB") übt seine berufliche Tätigkeit
aufgrund des Bilanzbuchhaltungsgesetzes 2006 (in der Folge „BibuG") aus und ist dazu nach
Nachweis der vom Gesetz geforderten hohen Qualifikation öffentlich bestellt worden.

1. Allgemeine Grundlagen der Zusammenarbeit

1.1 Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bilanzbuchhalter" gelten für
sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem BB als Auftragnehmer und dem Auftraggeber,
insbesondere für Werkverträge, Verträgen über die Führung von Büchern, die Vornahme
der Personalverrechnung und der Abgabenverrechnung im Ausmaß der durch das BibuG
festgelegten Berufsrechte und gewerblichen Nebenrechte, die eine fachmännische
Dienstleistung und Beratung von Auftraggebern durch BB im Rahmen der allgemein
anerkannten Berufsgrundsätze und Standesregeln zum Gegenstand haben. Maßgeblich ist
jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die
Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr
dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3 Der BB ist berechtigt, den Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrag
durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, oder
gewerbliche/freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise), durchführen zu
lassen. Die Mitarbeit anderer selbständiger Bilanzbuchhalter ist schriftlich zu vereinbaren.

1.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei
Erfüllung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages an seinem
Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches
Arbeiten erlauben. Der BB ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vereinbarten Leistung nach
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung vorzugehen.

2. Geltungsbereich und Umfang

2.1 Die Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung ausdrücklich vereinbart
wurde und auch für Zusatzvereinbarungen zwischen dem BB und dem Auftraggeber.

2.2 Alle Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsaufträge und sonstigen
Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftraggeber bestätigt und
firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten gegenseitig nur in dem in der
schriftlichen vertraglichen Vereinbarung (Werkvertrag) angegebenen Umfang.

2.3 Der BB ist verpflichtet sämtliche Dienstleistungen nach der geltenden Rechtslage zu
erbringen. Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen
Äußerung durch den BB, so ist der BB nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen
oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. Dies gilt auch für abgeschlossene
Teile eines Auftrages.

3. Umfang und Ausführung des Auftrages

Der Umfang sowie die Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder
Vertretungsauftrags werden vertraglich vereinbart.

4. Aufklärungspflicht des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung

4.1 Der Auftraggeber hat dem BB die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen, sowie
der gegebenen Auskünfte und Erklärungen auf dessen Wunsch hin, schriftlich zu
bestätigen. Darüber hinaus unterliegt diese Vollständigkeitserklärung keinerlei
Formvorschriften.

4.2 Der BB ist berechtigt, bei Tätigkeiten zur Vorbereitung und Erstellung von Jahres-
und anderen Abschlüssen, für Beratungstätigkeiten und andere zu erbringende Tätigkeiten
die Angaben des Auftraggebers, insbesondere Zahlenangaben, als richtig anzunehmen. Er
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem BB auch ohne dessen besondere
Aufforderung, alle für die Erfüllung und Ausführung des Dienstleistungs-, Beratungs-
und/oder Vertretungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen und ihm
von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung des
Auftrages von Bedeutung sind. Die Konkretisierung der „zeitgerechten" Vorlage wird
gesondert vereinbart. Der Auftraggeber leistet Gewähr für die Richtigkeit und
Vollständigkeit von sämtlichen zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen.
Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit
des BB bekannt werden. Ein Verzug der auf der verspäteten Bereitstellung von Unterlagen
oder Informationen durch den Auftraggeber zurückgeht, ist nicht vom BB zu vertreten.

5. Sicherung der Unabhängigkeit

5.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

5.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die
geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der Kooperationspartner und Mitarbeiter
des BB verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung
bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

6. Berichterstattung

6.1 Der BB verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und
gegebenenfalls auch die seiner Kooperationspartner schriftlich Bericht zu erstatten, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Die Übermittlung mittels E-Mail ist
zulässig.

6.2 Der Auftraggeber und der BB stimmen überein, dass für den Dienstleistungs-,
Beratungs- und Vertretungsauftrag eine dem Arbeitsfortschritt entsprechende entweder
laufende- oder einmalige Berichterstattung als vereinbart gilt. Die Konditionen der
Berichterstattung werden gesondert vereinbart.

6.3 Gibt der BB über die Ergebnisse seiner Tätigkeit eine schriftliche Äußerung ab, so
haftet er für mündliche Erklärungen über diese Ergebnisse nicht.

7. Schutz des geistigen Eigentums /Urheberrecht/Nutzung

7.1 Die Leistungen des BB sind urheberrechtlich geschützt.

7.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Zuge des Dienstleistungs-, Beratungs-
und/oder Vertretungsauftrages vom BB, seinen Mitarbeitern und Kooperationspartnern
erstellten Auswertungen, Berichte, Analysen, Entwürfe, Berechnungen, Planungen,
Programme, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen nur für seine Geschäftszwecke zu
verwenden. Eine sonstige Verwertung zu gewerblichen Zwecken ist unzulässig.

7.3 Die Verwendung beruflicher Äußerungen des BB zu Werbezwecken durch den
Auftraggeber ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt den BB zur fristlosen Kündigung aller
noch nicht durchgeführten Aufträge.

7.4 Im Hinblick darauf, dass die erstellten Dienstleistungen geistiges Eigentum des BB
sind, gilt das Nutzungsrecht derselben auch nach Bezahlung des Honorars ausschließlich für
Geschäftszwecke des Auftraggebers und nur in dem im Vertrag bezeichneten Umfang. Jede
rechtswidrig erfolgte Weitergabe, auch im Zuge einer Auflösung des Unternehmens oder
eines Konkurses, aber auch die kurzfristige Überlassung zu Reproduktionszwecken zieht
Schadenersatzansprüche des BB nach sich.

7.5 Der BB verpflichtet sich seinerseits, das geistige Eigentum des Auftraggebers zu
beachten, soweit er bei der Übergabe desselben ausdrücklich darauf hingewiesen worden
ist.

8. Mängelbeseitigung und Gewährleistung

8.1 Der BB ist berechtigt und verpflichtet, nachträglich bekannt werdende
Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder
Vertretungsleistung zu beseitigen. Er ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon
unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Er ist berechtigt, auch für die ursprüngliche Äußerung
informierte Dritte von der Änderung zu verständigen.

8.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese
vom BB zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt jedenfalls sechs Monate nachdem der
Auftraggeber Kenntnis von den Mängeln der beanstandeten Leistung des BB erlangt hat.

8.3 Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel,
Anspruch auf Minderung, oder – falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der
Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, – das Recht der
Wandlung. Im Falle der Gewährleistung hat Nachbesserung jedenfalls Vorrang vor
Preisminderung oder Wandlung.

8.4 Soweit darüber hinaus Schadenersatzansprüche bestehen, gelten die Bestimmungen
des Punktes 9.

9. Haftung

9.1 Der BB und seine Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Beratung nach den
allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. Der BB hat entsprechend den
Bestimmungen des § 10 BibuG eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Er haftet

für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden
kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt auch für die Verletzung
von Verpflichtungen durch beigezogene Kollegen gemäß Punkt 1.4.

9.2 Der Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der
oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, gerichtlich geltend
gemacht werden.

10. Verpflichtung zur Verschwiegenheit/Datenschutz

10.1 Der BB ist gemäß § 76 BibuG verpflichtet, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen
selbständigen Bilanzbuchhalter, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang
mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen
Geschäftsverbindungen.

10.2 Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann den BB
schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.

10.3 Der BB darf Berichte, Auswertungen und sonstige schriftliche Äußerungen über seine
Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen, es sei denn, dass
eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.

10.4 Die Schweigepflicht des BB, seiner Mitarbeiter und der hinzugezogenen
selbständigen Bilanzbuchhalter gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.
Ausgenommen sind Fälle, in denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung
besteht.

10.5 Der BB ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der
Zweckbestimmungen des Dienstleistungs-, Beratungs- und/oder Vertretungsauftrages zu
verarbeiten, oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der BB gewährleistet gemäß den
Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des
Datengeheimnisses. Dem BB überlassenes Material (Datenträger, Daten, Unterlagen,
Auswertungen, Programme, etc.), sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten
werden grundsätzlich dem Auftraggeber zurückgegeben.

10.6 Der BB verpflichtet sich, Vorsorge zu treffen, dass der Auftraggeber seiner
Auskunftspflicht nach § 26 Datenschutzgesetz nachkommen kann. Sofern für solche
Auskünfte kein Honorar vereinbart wurde, ist nach dem tatsächlichen Aufwand an den
Auftraggeber zu verrechnen.

10.7 Der BB hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen
herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch
nicht für den Schriftwechsel zwischen dem BB und seinem Auftraggeber und für die
Schriftstücke, die dieser in Urschrift besitzt. Der BB kann von Unterlagen, die er an den
Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen oder zurückbehalten.

10.8 Der BB ist berechtigt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm
übergebenen und die von ihm selbst angefertigten Unterlagen und Dokumente gemäß
Punkt 10.5 sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen aufzubewahren.

11. Honoraranspruch und -höhe

11.1 Der BB hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Dienstleistungs-, Beratungs-
und/oder Vertretungsleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars
durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung
des Auftraggebers mit dem BB.

11.2 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch den BB, so gebührt diesem
gleichwohl das vereinbarte Entgelt, wenn er zur Leistung bereit war und durch Umstände,
die auf Seiten des Auftraggebers liegen, an der Erbringung verhindert wurde. Er muss sich
jedoch anrechnen lassen, was er sich in Folge des Unterbleibens seiner Leistung erspart
hat.

11.3 Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch Umstände, die auf Seiten des BB
einen wichtigen Grund darstellen, so hat er nur Anspruch auf den seinen bisherigen
Leistungen entsprechenden Teil des Honorars. Dies gilt insbesondere dann, wenn seine
bisherigen Leistungen trotz Kündigung für den Auftraggeber verwertbar sind.

11.4 Die vereinbarte Honorarsumme ist zu 50 % bei Beauftragung und zu 50 % bei
Auftragserfüllung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen fällig. Die Beanstandung der
Arbeiten des BB berechtigt, außer bei offenkundigen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der
ihm zustehenden Vergütungen.

11.5 Der BB hat neben der angemessenen Honorarforderung, Anspruch auf Ersatz seiner
Auslagen. Er kann entsprechende Vorschüsse verlangen.

11.6 Der BB kann auch die Auslieferung des Leistungsergebnisses von der vollen
Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Auf das gesetzliche
Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
Wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der BB nur bei krass grober
Fahrlässigkeit bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. Bei Dauerverträgen darf die
Erbringung weiterer Leistungen bis zur Bezahlung früherer Leistungen verweigert werden.
Bei Erbringung von Teilleistungen und offener Teilhonorierung gilt dies sinngemäß.

11.7 Eine Beanstandung der Arbeiten des BB berechtigt, außer bei offenkundigen
wesentlichen Mängeln, nicht zur Zurückhaltung der ihm nach Punkt 11.5 zustehenden
Vergütungen.

11.8 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des BB auf Vergütungen nach Punkt 11.5 ist
nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

12. Kündigung

12.1 Soweit nicht etwas Anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist, können die Vertragspartner den Vertrag jederzeit mit sofortiger
Wirkung kündigen. Der Honoraranspruch bestimmt sich nach Punkt 11.

12.2 Ein – im Zweifel stets anzunehmender – Dauerauftrag kann allerdings, soweit nichts
Anderes schriftlich vereinbart ist, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes nur unter
Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.

TOP

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.